
Information betreffend Einlösung von Gutscheinen
Geschätzte Gäste
Wir bitten Sie, allfällige in Ihrem Besitz befindliche Gutscheine bis spätestens Samstag, den 25. April 2026, bei uns einzulösen.
Für Gutscheine, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, besteht auch nach dem 25. April 2026 die Möglichkeit diese beim neuen Betreiber einzulösen.
Für Gutscheine, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, ist eine Weiterverwendung nach dem Betreiberwechsel nicht mehr möglich und eine Rückerstattung ausgeschlossen. Diese Gutscheine können jedoch weiterhin bis zum 25. April 2026 zur Bezahlung von Leistungen bei uns verwendet werden. Massgebend ist ausschliesslich das Ausstellungsdatum des Gutscheins.
Besten Dank für Ihr Verständnis!
