Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Swiss Liegenschaften GmbH
Winznauerstrasse 108
4632 Trimbach

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Swiss Liegenschaften GmbH als Betreiberin des Bowlingcenter Trimbach, im Folgenden als Betrieb bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Swiss Liegenschaften GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Obligationenrecht (OR, SR 220).

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Olten SO Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Die Leistungen werden am Standort des Betriebs in Trimbach erbracht.

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Restaurationsgäste von mindestens 10 Personen. Von dieser Definition abweichende Gruppengrössen sind bei den jeweiligen Angeboten explizit vermerkt. Für sie wird die Bezeichnung Gast oder Kunde synonym verwendet. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten insbesondere auch elektronische Nachrichten wie E-Mail-Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und die Firma Swiss Liegenschaften GmbH.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Bowlingbahnen, Sitzungszimmern und/oder Gastronomieleistungen kann sowohl mündlich wie auch schriftlich zustande kommen. Reservationen per Mail sind nur mit entsprechender Bestätigung des Bowlingcenter Trimbach gültig. Vertragsänderungen werden für die Swiss Liegenschaften GmbH erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Dienstleistungen, sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der die Swiss Liegenschaften GmbH.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf eine bestimmte Bowlingbahn oder einen bestimmten Tisch. Sollten trotz einer bestätigten Reservation eine Leistung nicht verfügbar sein, so hat die Swiss Liegenschaften GmbH wann immer möglich den Gast rechtzeitig zu informieren und gleichwertige Ersatzdienstleistungen anzubieten. Lehnt der Gast das Ersatzangebot ab, so hat die Swiss Liegenschaften GmbH vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

6. Nutzungsdauer / Verspätungen

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die reservierten Dienstleistungen im Rahmen der vereinbarten Zeit zu nutzen. Reservierte Bowlingbahnen werden nach einer Wartezeit von 15 Minuten bei nicht gemeldeten Verspätungen weitergegeben. Es besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbahn oder eine Ersatzdienstleistung. Bei Pauschalangeboten ist die Nutzungsdauer im Rahmen der jeweiligen Angebote definiert. Die maximale Dauer von Pauschalangeboten beträgt längstens 4.5 Stunden nach Beginn des Angebots. Massgebend ist die in der Reservation vereinbarte Startzeit des Angebots. Bei Verspätungen des Gastes von mehr als 15 Minuten kann die Zeit entsprechend gekürzt werden.

7. Preise / Zahlungspflicht

Die von der Swiss Liegenschaften GmbH kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer und allfällige andere Abgaben mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, auf Basis der vereinbarten bzw. geltenden Preise der Swiss Liegenschaften GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für sämtliche Bestellungen bzw. in Anspruch genommenen der teilnehmenden Personen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen der Swiss Liegenschaften GmbH für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check- outs in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen werden ausschliesslich für juristische Personen angeboten. Es besteht zudem kein Anspruch auf eine Rechnung. Für Rechnungen unter einem Betrag von Fr. 200.00 kann eine Umtriebsentschädigung von Fr. 5.00 erhoben werden. Für jede Mahnung kann die Swiss Liegenschaften GmbH eine Mahngebühr von Fr. 20.00 CHF erheben. Gegenüber Forderungen der Swiss Liegenschaften GmbH ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

8. Rücktritt durch die Swiss Liegenschaften GmbH

Bis und mit 10 Tage vor der vereinbarten Dienstleistung des Gasts kann die Swiss Liegenschaften GmbH ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist die Swiss Liegenschaften GmbH berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise: • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der Swiss Liegenschaften GmbH gesetzten Frist nicht geleistet; • höhere Gewalt oder andere von der Swiss Liegenschaften GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen; • Dienstleistungen oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden; • die Swiss Liegenschaften GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen der Swiss Liegenschaften GmbH beeinträchtigen kann; • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei einem Rücktritt der Swiss Liegenschaften GmbH aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

9. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren / Nichterscheinen / Annullation / Nichterscheinen

Erfolgt keine rechtzeitige Annullation, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei Nichterscheinen von Gruppen («no show») werden die reservierten Dienstleistungen grundsätzlich vollumfänglich in Rechnung gestellt, wenn keine schriftliche Bestätigung der Annullation vorgewiesen werden kann. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts bei der Swiss Liegenschaften GmbH. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine bestätigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Umbzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann die Swiss Liegenschaften GmbH die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Erfolgt die Annullation… bis 14 Tage vor dem reservierten Datum keine Annullationskosten bis 5 Tage vor dem reservierten Datum 50% weniger als 5 Tage vor dem reservierten Datum 100% …der vereinbarten Kosten für die gebuchten Dienstleistungen. Die genannten Annullationsgebühren kommen v.a. dann zur Anwendung, wenn gebuchte Leistungen kurzfristig d.h. weniger als 5 Tage vor dem reservierten Datum annulliert und/oder diese massgeblich und ohne rechtzeitige Vorankündigung, d.h. um mehr als 20% des reservierten Auftragsvolumens geändert (gemindert) werden. Extra für den Gast vorproduzierte Speisen (v.a. Gruppenmenüs) können vollumfänglich verrechnet werden. Die Höhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Annullation/Änderung und des reservierten Angebots. Massgebend ist dafür der Zeitpunkt der Reservation. Schadenminderung Die Swiss Liegenschaften GmbH ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern die Swiss Liegenschaften GmbH die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, entfällt die Annullationsgebühr.

10. Vorzeitiger Abbruch von gebuchten Pauschalangeboten

Bricht der Gast das reservierte Pauschalangebot vorzeitig ab, so ist die Swiss Liegenschaften GmbH dennoch berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

11. Aufenthalt / Sicherheit / Internet / Rauchen / Schäden / Parkplätze

Die Dienstleistungen sind ausschliesslich für den betreffenden Gast reserviert. Das Überlassen der Dienstleistung oder die Nutzung durch Drittpersonen bedarf der (schriftlichen) Genehmigung der Swiss Liegenschaften GmbH. Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und Dienstleistungen im Betrieb der Swiss Liegenschaften GmbH durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss der geltenden Hausordnung auszuüben. WLAN wird ausschliesslich im Rahmen von gebuchten Sitzungs- und Konferenzzimmern am Standort in Trimbach zur Verfügung gestellt. Der Gast haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im Betrieb der Swiss Liegenschaften GmbH ausschliesslich in den dafür gekennzeichneten Räumen gestattet. In den weiteren öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten gilt absolutes Rauchverbot. Das schliesst auch rauchähnliche Methoden wie Verdampfung oder Ähnliches ein. Folgende Kosten können anfallen und verrechnet werden: Zusatzaufwand für Reinigung bspw. wegen übermässigem Alkoholkonsum pauschal 50 CHF Schäden die nicht durch geringen Aufwand behoben werden können gemäss Rechnung Polizeieinsätze gemäss Rechnung Feuerwehreinsätze (bspw. durch Auslösung der Brandmeldeanlage) gemäss Rechnung Kostenlose Parkplätze stehen am Standort in Trimbach in begrenzter Zahl für Gäste zur Verfügung.

12. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich bei der Swiss Liegenschaften GmbH zu beziehen. In Sonderfällen (Kindergeburtstage, Spezialitäten, Allergien usw.) kann hierüber eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. Grundsätzlich sind wiederkehrende Ausnahmen bei Angeboten auf der Internetseite des jeweiligen Betriebs in der Rubrik FAQ (im Reiter Bowlingcenter) zu finden. In einem solchen Fall ist die Swiss Liegenschaften GmbH berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

13. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit die Swiss Liegenschaften GmbH für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten zusätzlich beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts. Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Die Swiss Liegenschaften GmbH wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes der Swiss Liegenschaften GmbH bedarf der vorherigen Bewilligung der Swiss Liegenschaften GmbH. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen gehen zu Lasten des Gasts. Störungen an von der Swiss Liegenschaften GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin rasch möglichst beseitigt. Soweit die Swiss Liegenschaften GmbH die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

15. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Räumlichkeiten der Swiss Liegenschaften GmbH bzw. auf dem Areal des Betriebs. Die Swiss Liegenschaften GmbH übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Swiss Liegenschaften GmbH übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Swiss Liegenschaften GmbH. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial für Anlässe hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Swiss Liegenschaften GmbH ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem jeweiligen Betrieb der Swiss Liegenschaften GmbH abzusprechen. Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Swiss Liegenschaften GmbH auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.) oder Verbrauchsgegenstände (Geschenkpapier, Kartonteller o.ä.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast solche Materialien im Betrieb der Swiss Liegenschaften GmbH zurücklassen, ist die Swiss Liegenschaften GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

14. Handlungen, Benutzung und Haftung

Die Benutzung sämtlicher Anlagen der Swiss Liegenschaften GmbH, insbesondere der Bowlingbahnen, erfolgt auf eigenes Risiko. Das Betreten der Spielflächen oder des Maschinenbereichs ist strikt verboten. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Ausübung des Bowlingsports, aufgrund der mechanischen Kräfte und/oder einer unsachgemässen Verwendung, mit Verletzungsrisiken verbunden sein kann. Kinder und Jugendliche sind altersabhängig durch eine erwachsene Aufsichtsperson zu begleiten und zu beaufsichtigen. Die Swiss Liegenschaften GmbH übernimmt keine Aufsichts- oder Betreuungsaufgaben. Die Swiss Liegenschaften GmbH bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Der Gast haftet gegenüber der Swiss Liegenschaften GmbH für alle Beschädigungen und Verluste von ausgegebenen Gegenständen bspw. Billardkugeln oder anderer Gegenstände, die im Rahmen der Dienstleistungen ausgegeben werden. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen kann ein Depot verlangt werden (bspw. einen Schlüssel oder eine ID). Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel, Sportgegenstände und Einrichtungen verantwortlich, die ihm die Swiss Liegenschaften GmbH zur Verfügung stellt. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen der Swiss Liegenschaften GmbH gegenüber Dritten. Sollten Störungen oder Mängel, die im Spielbetrieb oder bei der Inanspruchnahme von Leistungen auftreten, wird sich die Swiss Liegenschaften GmbH auf unmittelbare Anzeige des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel der Swiss Liegenschaften GmbH anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der Swiss Liegenschaften GmbH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. Die Swiss Liegenschaften GmbH empfiehlt, Kleider und Wertgegenstände grundsätzlich nie unbeaufsichtigt zu lassen. Für Diebstahl oder Verlust wird jede Haftung abgelehnt.

17. Hunde in den Betrieben

Der Gast darf seinen Hund mitnehmen, solange dieser angeleint ist und die anderen Gäste nicht aktiv stört (regelmässiges Anbellen o.ä.). Der Gast, der ein Hund in einen Betrieb der Swiss Liegenschaften GmbH mitbringt, ist verpflichtet, während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten. Am Freitag- und Samstagabend ab 20.00 Uhr ist das Mitnehmen von Hunden grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Swiss Liegenschaften GmbH.

18. Fundsachen

Fundsachen müssen grundsätzlich im jeweiligen Betrieb abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, können diese bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet werden. Die einen A- Briefpost-Versand übersteigenden Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Nach Ablauf einer 3- monatigen Aufbewahrungsfrist werden Kleider und Gegenstände entsorgt und verlorene Ausweise oder Bankkarten der Polizei übergeben.

19. Weitere Bestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen in einem der Betriebe der Swiss Liegenschaften GmbH, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Swiss Liegenschaften GmbH. Stand: 25.08.2026

Bowlingcenter Trimbach
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.